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Informationen zur Reha

Wenn eine medizinische Rehabilitation beantragt werden soll, muss zunächst geklärt werden, wer für die Kostenübernahme zuständig ist. Die Verfahren der einzelnen Träger sind unterschiedlich. Es empfiehlt sich, dass Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt abstimmen und an den zuständigen Träger richten. Der bewilligte Leistungsumfang einer Reha-Maßnahme liegt im Ermessen des Trägers und wird aufgrund medizinischer Erfordernisse festgelegt.


Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die gesetzliche Rentenversicherung ist vor allem zuständig für Erwerbstätige, Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung, Arbeitssuchende und andere Personen mit Beitrags- oder Wartezeiten.
Ein Aufenthalt bei uns findet an jedem Werktag, also üblicherweise fünfmal die Woche statt.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem zuständig für Rentner, Schüler und Studenten und wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist.
Ein Aufenthalt bei uns findet mit Ruhetagen, üblicherweise dreimal die Woche statt.

Private Krankenkassen (PKV)

Die PKV kann – abhängig vom individuell abgeschlossenen Vertrag – die Kosten für ein Heilverfahren oder eine Rehabilitation für Privatversicherte übernehmen.
Ein Aufenthalt bei uns findet mit Ruhetagen, üblicherweise dreimal die Woche statt.

Beihilfe

Die beamtenrechtliche Krankenfürsorge beteiligt sich an den Kosten für medizinische Rehabilitation und Vorsorgeleistungen bei beihilfeberechtigten Beamten wie Lehrkräften oder Kommunalbeamten.
Ein Aufenthalt bei uns findet mit Ruhetagen, üblicherweise dreimal die Woche statt.

 

Unterschiedliche Formen der Rehabilitation

Heilverfahren

Ein Heilverfahren wird nach ärztlichem Ermessen üblicherweise über den niedergelassenen Arzt eingeleitet und beantragt. Die Dauer des Heilverfahrens liegt in der Regel bei drei Wochen. Über eine Verlängerung entscheidet der ärztliche Dienst in der letzten Rehabilitationswoche.

AHB

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) wird üblicherweise durch den Krankenhaussozialdienst zusammen mit Ihnen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (z. B. nach OP) eingeleitet. Die Dauer der Anschlussheilbehandlung liegt in der Regel bei drei Wochen. Über eine Verlängerung entscheidet der ärztliche Dienst in der letzten Rehabilitationswoche.

EAP

Eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) wird vom niedergelassenen Arzt verordnet. Die Patienten halten sich in der Regel dreimal wöchentlich in der Rehabilitation auf mit einem Stundenumfang von zwei bis drei Stunden.

 

Das erwartet Sie - Ablauf der Rehabilitation

Bei uns in der ambulanten Rehabilitation befinden Sie sich entweder dreimal in der Woche (bei PatientInnen der Krankenversicherung) oder fünfmal wöchentlich (über die deutsche Rentenversicherung). Täglich haben Sie circa fünf bis sechs Stunden Therapie und Anwendungen. Hier wechseln sich aktive Tätigkeiten mit passiven Anwendungen sowie Beratungsgespräche und Seminare ab. Ebenso erhalten Sie von uns jeden Tag ein kostenloses Mittagessen. Sollten Sie unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen, so hängen die Hol- und Bringzeiten von Ihrem Wohnort ab. Beginn der Reha ist hier je nach Fahrdiensttour 08:30 Uhr, 10:00 Uhr oder 11:30 Uhr.

Hydrojet Massage
Entspannung ist ein wichtiger Bestandteil der Reha beispielsweise bei einer Hydrojet Massage.
Reha Seminare
Mit unseren Seminaren vermitteln wir wichtige Fakten zu interessanten Themen rund um Ihre Genesung.
helles Ambiente Therapiebereich / MTT
In speziellen Reha Gruppen machen wir Sie wieder fit für Ihren Alltag oder Beruf.

 

 

Informationen zum Fahrdienst

Bei medizinischer Notwendigkeit stellen wir unseren Rehabilitand:innen einen Fahrdienst mittels 9 Sitzer Reha-Bus mit Einstiegshilfe, Standheizung und verstellbaren Sitzen zur Verfügung, der Sie zu Hause abholt und wieder abliefert.

Außerhalb dieses Gebiets wohnende Patient:innen, die eine Reha-Maßnahme bei uns durchführen wollen, nutzen einen markierten Sammelpunkt für den Fahrdienst oder kommen selbständig zu uns.

Weitere Informationen zum Fahrdienst, mit Karte des von unserem Fahrdienst abgedeckten Gebietes, können Sie nachfolgend herunterladen.

Adobe PDF icon kl  Download Informationsblatt "Fahrdienst ORTEMA-Rehabilitation"


 

Checkliste für Ihren Aufenthalt - Damit Sie nichts vergessen

Für einen möglichst angenehmen und reibungslosen Aufenthalt bei uns sollten Sie die folgenden Dinge, falls vorhanden, mitbringen beziehungsweise vorab veranlassen.

Für die Aufnahmeuntersuchung am Anreisetag benötigen Sie:

  • den ausgefüllten medizinischen Fragebogen und die Unterlagen, welche Sie mit der Einladung erhalten haben (Aufnahmebogen der Verwaltung, Würzburger Fragebogen, blaues Formular zu Ihren Rehazielen, Medikamente etc.)
  • wichtige medizinische Vorbefunde (Arztberichte, Röntgenbilder, u.ä.), ebenso Ihr Krankenhaus-Entlassungsdatum
  • Übersicht der regelmäßig einzunehmenden Medikamente
  • Kontaktdaten Ihrer Angehörigen für Notfälle

Für therapeutische Anwendungen während des Aufenthaltes benötigen Sie:

  • Sportkleidung
  • Turnschuhe für den Innenbereich
  • Wetterfesten Kleidung, festes Schuhwerk und ggf. Handschuhe für die kältere Jahreszeit für möglicherweise stattfindende Aktivitäten im Freien
  • Folgendes ist nur erforderlich, falls Therapien im Bewegungsbad gestattet sind: Badesachen

 

Was passiert mit meinen Terminen und Therapien während der Reha?

Da Sie bei uns täglich einige Stunden Rehabilitationszeit verbringen, stellt sich häufig die Frage, wie Sie mit privaten Terminen oder Therapien umgehen sollen.

Grundsätzlich ist unsere Verwaltung immer bemüht, auf Ihre Wünsche einzugehen. Nichtsdestotrotz verlangt die deutsche Rentenversicherung tägliche Anwesenheitspflicht. Bitte versuchen Sie, Ihre Termine zu verschieben oder auf die Zeit nach der Rehabilitation zu verlegen. In dringenden Fällen sprechen Sie uns an.

Therapiezeiten während der Rehabilitation sind zwar möglich, jedoch oft anstrengend zusätzlich zum Rehaprogramm. Sollten Sie Therapien benötigen, die nichts mit Ihrer Rehabilitation zu tun haben, können Sie diese außerhalb Ihrer Rehazeiten wahrnehmen. Therapien, die Sie ohnehin auch bei uns bekommen, empfehlen wir, während der Reha auszusetzen.

Broschüren & Flyer

Unsere Informationsbroschüren und Flyer finden Sie hier.

Unsere Verwaltung steht Ihnen bei offenen Fragen ebenfalls gerne zur Verfügung, damit Sie den Aufenthalt in unserer ambulanten Rehabilitation vorausschauend planen können.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unsere Einrichtung mit einem geführten Rundgang zu besichtigen.
Hierfür bitten wir um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07145 - 91 53250 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Übersicht der Zulassungen

Ambulante muskuloskeletale Rehabilitation

Zulassung nach § 111c SGB V durch

  • AOK Baden-Württemberg
  • Verband der Ersatzkassen (TK, DAK, Barmer GEK, KKH-Allianz, HEK, hkk)
  • BKK Landesverband Baden-Württemberg
  • IKK Classic
  • Knappschaft (Krankenversicherung)

Zulassung nach § 38 SGB IX

  • DRV Baden-Württemberg
  • DRV-Bund
  • Alle sonstigen regionalen DRVen

Zugelassen durch Landesamt für Besoldung und Versorgung (Beihilfe)
Zugelassen durch alle privaten Krankenkassen

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Zulassung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) / Berufsgenossenschaften (nach § 34 Abs. 8 SGB VII i. V. m. § 21 SGB IX)

Heilmittelversorgung

Zulassung als interdisziplinäre Praxis für Physiotherapie und Ergotherapie nach § 124 Abs. 5 SGB V durch

  • Allgemeine Ortskrankenkassen
  • Verband der Ersatzkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Innungskrankenkassen

Zusatzbereiche

  • Manuelle Therapie
  • Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage (PNF, Yojta)
  • Krankengymnastik am Gerät
  • Krankengymnastik im Bewegungsbad
  • Manuelle Lymphdrainage
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71706 Markgröningen
DEUTSCHLAND

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